Die Regeltreue unseres Unternehmens, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes sowie sonstiger gesellschaftlicher Normen („Compliance“), liegt uns am Herzen.
Deshalb ist es uns wichtig, bei Compliance-Verstößen hiervon Kenntnis zu erlangen, um diesen nachgehen und ggf. entgegensteuern zu können.
Wir geben deshalb Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen, Lieferant:innen und sonstigen Partner:innen, die Kenntnis über Compliance-Verstöße erlangt haben oder hiervon selbst betroffen sind, die Möglichkeit, diese über unser Hinweisgeber:innen-Portal des Anbieters CONFDNT zu melden.
Hinweise können über den folgenden Link – datenschutzkonform anonym, vertraulich oder transparent – abgegeben werden:
https://ddb.confdnt.com
Außerdem können Hinweisgeber:innen ebenfalls telefonisch – auch mit verfremdeter Stimme – Compliance-Verstöße in deutscher (de) oder englischer (en) Sprache melden:
Im Hinweisgeber:innen-Formular gibt es die Wahlmöglichkeiten „transparent“, „vertraulich“ oder „anonym“:
Wenn Hinweisgeber:innen eine Rückmeldung bekommen wollen, muss die Option „vertraulich“ gewählt werden. Angegebene Daten, wie etwa eine angegebene E-Mail-Adresse, werden dabei gespeichert. Nur CONFDNT kann diese Angaben einsehen. CONFDNT wird diese nur verwenden, um Hinweisgeber:innen Mitteilungen zu den gemeldeten Compliance-Verstößen zu senden. Wir erhalten diese Angaben von CONFDNT unter keinen Umständen.
Bei anonymen Meldungen erhalten Hinweisgeber:innen keine Updates. Es besteht für Hinweisgeber:innen jedoch die Möglichkeit, über den Link am Ende des Meldeprozesses den Fortgang eines gemeldeten Falles selbst abzufragen.
Hinweisgeber:innen sollten bei der Meldung von Compliance-Verstößen darauf achten, keine persönlichen Informationen abzugeben, die auf sie zurückzuführen sind. Idealer Weise nutzen Hinweisgeber:innen bei Meldungen private Computer und Mobiltelefon außerhalb unseres Netzwerks.
Alle Daten werden von CONFDNT verschlüsselt transportiert (HTTPS) und mit einer 4096-Bit-Schlüssellänge in der CONFDNT-Datenbank abgelegt. Nur berechtigte Personen bei CONFDNT können gemeldete Vorgänge einsehen. Wir haben keine Einsichtsrechte und -möglichkeiten.
Binnen einer Woche wird Hinweisgeber:innen der Eingang eines Hinweises bestätigt. Wir werden dann innerhalb von 90 Tagen den gemeldeten Compliance-Verstoß untersuchen, soweit angezeigt Maßnahmen zur Abhilfeschaffung einleiten und – soweit Kontaktmöglichkeiten hinterlegt wurden – Hinweisgeber:innen über CONFDNT Rückmeldung zum Ausgang des jeweiligen Vorgangs geben.
Hinweisgeber:innen haben keine Vergeltungsmaßnahmen zu fürchten. Wir verzichten auf solche Maßnahmen ausdrücklich